Augenärztliche Gutachten

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Für bestimmte Führerscheinklassen, Berufe und Eingriffe reicht ein Sehtest nicht aus. Dann braucht es eine augenärztliche Untersuchung, bei der wir je nach Anforderung Sehschärfe, Gesichtsfeld, räumliches Sehen, Farbsehen, Dämmerungssehen und Blendempfindlichkeit prüfen und die Augen auf Veränderungen untersuchen.

Was wir ausstellen und was nicht

Das ist die wichtigste Unterscheidung auf dieser Seite, und sie erspart Ihnen möglicherweise einen unnötigen Weg.

Wir stellen den augenärztlichen Befund aus. Er beschreibt, wie gut Sie sehen und ob am Auge etwas vorliegt, das eine Rolle spielt.

Das Gutachten selbst, also die Entscheidung über Ihre Eignung, stellt eine andere Stelle aus. Beim Führerschein ist das die Amtsärztin oder ein dafür bestellter Arzt für Allgemeinmedizin, in der Luftfahrt eine von Austro Control anerkannte Flugmedizinerin, bei Berufseignung die Arbeitsmedizin. Unser Befund ist ein Baustein darin.

Kurz gesagt

Wir untersuchen die Augen und schreiben den Befund. Ob Sie fahren, fliegen oder den Beruf ausüben dürfen, entscheidet die Stelle, die das Gutachten erstellt. Deshalb bringen Sie bitte immer das Formular oder Anforderungsblatt mit, das Sie von dort bekommen haben.

Führerschein

Die Untersuchung für die Lenkberechtigung führt in Österreich eine Amtsärztin oder ein eigens dafür bestellter Arzt für Allgemeinmedizin durch, im Sprachgebrauch die Führerscheinärztin. Dort werden Sehen, Hören, Kreislauf und Beweglichkeit geprüft. Zu unserer Ordination kommen Sie, wenn dort etwas nicht ausreicht oder auffällt.

Wann Sie einen augenärztlichen Befund brauchen

  • Wenn die geforderte Sehschärfe bei der Führerscheinuntersuchung nicht erreicht wird.
  • Wenn bei Brillenträgerinnen und Brillenträgern der Gruppe 2 die Brillenstärke bestimmt werden muss und die Führerscheinärztin die Geräte dafür nicht hat.
  • Wenn ein Verdacht auf eine Augenerkrankung besteht, die das Fahren beeinflussen könnte.
  • Bei besonderen Situationen wie eingeschränktem Gesichtsfeld, Sehen auf nur einem Auge oder Augenzittern.

Achtung, Frist

Ein augenärztlicher Befund darf zum Zeitpunkt der Führerscheinuntersuchung nicht älter als sechs Monate sein. Holen Sie ihn also nicht zu früh, und planen Sie beides zeitlich zusammen.

Gruppe 1 und Gruppe 2

Gruppe 1 sind die Klassen A und B, also Motorrad und PKW. Gruppe 2 sind LKW, Bus und Personenbeförderung, also C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E. Für Gruppe 2 gelten deutlich höhere Anforderungen an das Sehen, und die Lenkberechtigung ist ohnehin befristet, es kommt also regelmäßig zur Nachuntersuchung.

Die genauen Grenzwerte stehen in der Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung. Sie sind gesetzlich festgelegt, weder die Behörde noch wir können davon abweichen.

Besondere Situationen

Diese drei Fälle werden uns immer wieder gebracht, deshalb hier die Rechtslage, auch wenn sie unangenehm ist.

Sehen auf nur einem Auge. Eine Lenkberechtigung der Gruppe 1 ist möglich, wenn eine fachärztliche Stellungnahme bestätigt, dass das andere Auge in Ordnung ist, und wenn eine Eingewöhnungszeit vergangen ist. Sie wird befristet erteilt.

Eingeschränktes Gesichtsfeld. Für Gruppe 1 kommt es darauf an, wo die Ausfälle liegen und ob sie sich zwischen beiden Augen überlappen. Für Gruppe 2 gilt: bei einer Gesichtsfeldeinschränkung darf keine Lenkberechtigung erteilt oder belassen werden.

Augenzittern. Auch bei ausreichender Sehschärfe ist eine fachärztliche Stellungnahme nötig. Für Gruppe 2 ist eine Lenkberechtigung nicht möglich.

Wenn Sie das betrifft, kommen Sie bitte trotzdem. Manches ist behandelbar, ein Grauer Star zum Beispiel, und danach sieht die Sache anders aus. Und es ist besser, das vorher zu wissen als bei der Nachuntersuchung.

Was Sie mitbringen sollten

Das Formular oder Anforderungsblatt, einen Lichtbildausweis, frühere augenärztliche Befunde und Ihre Sehbehelfe. Wenn Sie sonst mit Kontaktlinsen fahren, kommen Sie mit den Linsen und bringen Sie die Packung oder die Werte mit. Beurteilt wird, womit Sie tatsächlich unterwegs sind.

Beruf und Luftfahrt

Auch hier gilt: Wir untersuchen und schreiben den Befund, die Eignungsentscheidung trifft die zuständige Stelle.

  • Polizei, Exekutive und ähnliche Berufe: augenärztlicher Befund, häufig wegen Sehschärfe oder einer Farbsinnschwäche.
  • Bahnverkehr und andere Tätigkeiten mit hohen Sehanforderungen.
  • Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchungen: Die Augenärztin wird meist erst hinzugezogen, wenn beim Sehtest etwas auffällt. Untersuchungen für Stapler, Kran und ähnliche Tätigkeiten sind Sache der Arbeitsmedizin, nicht der Augenheilkunde.

Luftfahrt: der augenärztliche Teil

Die Fliegertauglichkeitsuntersuchung führen wir nicht durch. Sie läuft über Flugmedizinerinnen und Flugmediziner, die von Austro Control anerkannt sind, und nur diese stellen das Tauglichkeitszeugnis aus.

Was wir übernehmen, ist der augenärztliche Teil davon: die Beurteilung von Sehschärfe, räumlichem Sehen, Dämmerungssehen, Farbsehen und Gesichtsfeld. Diesen Befund legen Sie bei Ihrer Flugmedizinerin vor. Dazu beraten wir zu Brillen- und Kontaktlinsenlösungen, die den Anforderungen entsprechen.

Lidkorrektur bei erschlafften Oberlidern

Stark erschlaffte Oberlider können das Gesichtsfeld von oben einschränken. Typisch sind ein Druckgefühl, Kopfschmerzen durch das ständige Anheben der Brauen und stärkere Blendempfindlichkeit.

Ob der Eingriff als Kassenleistung möglich ist, hängt davon ab, ob eine medizinische Notwendigkeit nachgewiesen wird. Dafür braucht es eine Gesichtsfelduntersuchung, die zeigt, dass die Lider das Sichtfeld tatsächlich einschränken, dazu eine Fotodokumentation und den ärztlichen Befund für den Antrag. Genau das erstellen wir.

Ob der Antrag bewilligt wird, entscheidet die Krankenkasse, nicht wir. Wird der Eingriff nur aus ästhetischen Gründen gewünscht, ist er privat zu bezahlen.

Operiert wird nicht bei uns. Wo der Eingriff stattfindet, wählen Sie selbst, wir sind an kein bestimmtes Haus gebunden. Was er dort kostet, erfahren Sie ebenfalls dort. Unsere Aufgabe sind Untersuchung, Dokumentation und Befund.

Fragen zu Befunden und Gutachten

Was passiert, wenn der Befund schlecht ausfällt?

Diese Sorge haben viele, besonders wenn der Führerschein zum Beruf gehört. Wichtig zu wissen: Ein Befund heißt nicht automatisch, dass Sie nicht mehr fahren dürfen.

Häufig lässt sich die geforderte Sehleistung mit einer angepassten Brille oder mit Kontaktlinsen erreichen. Manchmal ist eine Befristung oder eine Auflage möglich. Und manche Befunde sind behandelbar, ein Grauer Star zum Beispiel. Dann untersuchen wir nach der Behandlung erneut.

Wir besprechen das Ergebnis mit Ihnen und sagen Ihnen, welche Möglichkeiten es gibt. Die Entscheidung trifft die Behörde.

Kann ich das Gutachten gleich bei Ihnen machen?

Nein. Für den Führerschein ist dafür eine Amtsärztin oder ein eigens bestellter Arzt für Allgemeinmedizin zuständig, für die Luftfahrt eine anerkannte Flugmedizinerin. Wir liefern den augenärztlichen Teil.

Wenn Sie unsicher sind, was Sie überhaupt brauchen, rufen Sie kurz an, bevor Sie einen Termin nehmen. Das ist schneller als ein Weg umsonst.

Wie lange dauert der Termin?

Je nach Umfang etwa 15 bis 30 Minuten. Wenn das Gesichtsfeld gemessen wird, planen Sie zusätzlich Zeit ein, das verlangt Konzentration und lässt sich nicht beschleunigen.

Bekomme ich den Befund gleich mit?

In den meisten Fällen ja. Wenn ergänzende Untersuchungen nötig sind oder ein Befund weiter abgeklärt werden muss, kann es länger dauern. Planen Sie deshalb nicht auf den letzten Tag vor Ablauf einer Frist.

Muss ich eingetropft werden, kann ich danach fahren?

Nicht immer. Wenn der Augenhintergrund genauer beurteilt werden muss, weiten wir die Pupille, und dann sind Sie mehrere Stunden nicht fahrtüchtig. Fragen Sie bei der Terminvereinbarung nach, dann können Sie es einplanen.

Zahlt die Kasse den Befund?

In der Regel nicht. Befunde und Bescheinigungen für Behörden, Arbeitgeber oder Versicherungen dienen nicht der Krankenbehandlung, sondern einem Nachweis, und sind deshalb Privatleistungen. Anders ist es, wenn im Zuge dessen eine Erkrankung abgeklärt oder behandelt wird.

Was kostet das?

Befunde und Bescheinigungen

Kassenleistung

  • Abklärung bei Verdacht auf eine Augenerkrankunge-card
  • Untersuchung der Lider bei Beschwerden[[ bestätigen ]]

Privatleistung

  • Augenärztlicher Befund für die Führerscheinuntersuchung[[ Preis ]]
  • Augenärztlicher Befund für Berufseignung[[ Preis ]]
  • Augenärztlicher Befund für die Flugmedizin[[ Preis ]]
  • Gesichtsfelduntersuchung[[ Preis ]]
  • Beratung und Befund bei gewünschter Lidkorrektur[[ Preis ]]

Enthalten sind die Untersuchung und der schriftliche Befund. Sind zusätzliche Untersuchungen nötig, etwa eine Gesichtsfeldmessung, sagen wir Ihnen das vorher. Die Kosten des Eingriffs selbst, etwa bei einer Lidkorrektur, fallen dort an, wo operiert wird, und sind hier nicht enthalten.

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Unsere Ordination ist LARA Partnerin von UNIQA. Je nach Versicherungsschutz kann die Abrechnung ambulanter Leistungen direkt mit UNIQA erfolgen, Sie müssen also nicht in Vorlage treten.

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Befunde für Behörden und Arbeitgeber vergeben wir über eine Terminanfrage, nicht über die Online-Buchung. Wählen Sie im Formular als Thema Gutachten oder Attest und schreiben Sie dazu, worum es geht. So planen wir die nötige Zeit ein.

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Telefonisch erreichbar

Das Telefon ist nur in den Randzeiten der Ordination besetzt. Diese Zeiten sind daher nicht die Ordinationszeiten.

Montag11:30–14:00 & 16:00–19:00
Di & Do09:00–10:30 & 11:30–13:00
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