Unsere Augenordination in der Ketzergasse 51 in 1230 Wien ist LARA Partnerin von UNIQA. LARA steht für Labor, Arzt, Röntgeninstitut und Apotheke und ist das österreichweite Gesundheitsnetzwerk von UNIQA.
Was das für Sie bedeutet, hängt davon ab, wie Sie versichert sind. Hier steht es ohne Kleingedrucktes.
Direktverrechnung: für wen sie gilt
Sie sind zu 100 Prozent bei UNIQA versichert
Das betrifft Studierende aus dem Ausland, Opting-out-Versicherte und Grenzgängerinnen und Grenzgänger, also Menschen, die in Österreich nicht sozialversichert sind und bei UNIQA einen Sozialversicherungsersatz haben.
Für Sie rechnen wir direkt mit UNIQA ab. Sie zahlen in der Ordination nichts und reichen nichts ein. Bringen Sie bitte Ihre LARA Karte mit.
Sie sind sozialversichert und haben zusätzlich eine UNIQA Zusatzversicherung
Dann ist die Direktverrechnung in der Ordination nicht vorgesehen. Sie bekommen von uns eine Honorarnote und reichen sie bei UNIQA ein. Was davon ersetzt wird, steht in Ihrer Polizze.
Das ist kein Nachteil unserer Ordination, sondern die Regelung von UNIQA. Wir sagen es Ihnen nur lieber vorher als an der Rezeption.
Im Zweifel
Wenn Sie nicht sicher sind, zu welcher Gruppe Sie gehören: Wer eine LARA Karte von UNIQA bekommen hat, gehört zur ersten. Fragen Sie sonst kurz bei UNIQA nach, dort wird es verbindlich beantwortet. Schreiben Sie es uns in der Terminanfrage, dann bereiten wir alles vor.
Was Sie mitbringen sollten
Ihre LARA Karte, falls Sie eine haben, und einen Lichtbildausweis. Wenn Sie in Österreich sozialversichert sind, bringen Sie bitte auch die e-card mit. Manche Untersuchungen sind Kassenleistungen, und dafür ist die e-card der einfachere und günstigere Weg.
So läuft es bei uns
Terminanfrage statt Online-Buchung
Nutzen Sie bitte das Formular weiter unten und nicht die normale Online-Buchung. So wissen wir vorab, dass es um eine UNIQA-Versicherung geht.
Wir melden uns mit einem Terminvorschlag
Sie bekommen eine Rückmeldung mit einem Termin und, falls nötig, einer Rückfrage zu Ihrem Versicherungsschutz.
Untersuchung in der Ordination
Was untersucht wird und was es kostet, besprechen wir vorher mit Ihnen. Die Honorare für LARA Leistungen richten sich nach dem Leistungskatalog von UNIQA und setzen sich aus einer Basisleistung und den tatsächlich durchgeführten Sonderleistungen zusammen.
Abrechnung
Bei Vollversicherten rechnen wir direkt mit UNIQA ab. Bei Zusatzversicherten bekommen Sie eine Honorarnote zum Einreichen. Welcher Weg es ist, wissen Sie vor der Untersuchung.
Was nicht über UNIQA läuft
Leistungen, die Ihre gesetzliche Krankenkasse übernimmt, rechnen wir über die e-card ab. Befunde und Bescheinigungen für Behörden oder Arbeitgeber, etwa für den Führerschein, dienen keinem Behandlungszweck und werden in der Regel weder von der Kasse noch von einer Krankenversicherung übernommen.
Terminanfrage für UNIQA-Versicherte
Bitte schreiben Sie kurz dazu, worum es geht und wie Sie versichert sind. Dann planen wir den Termin passend ein und klären die Abrechnung vorher.
Unsere Ordination ist LARA Partnerin von UNIQA. Für UNIQA-Versicherte können ambulante Leistungen je nach Versicherungsschutz direkt mit UNIQA abgerechnet werden – Sie müssen also nicht in Vorleistung treten.
Damit die Terminvereinbarung für Sie möglichst einfach ist, füllen Sie bitte das folgende Formular aus. Wir melden uns anschließend bei Ihnen – per Rückruf oder E-Mail, ganz wie Sie es wünschen.
Lieber persönlich?
Sie erreichen uns auch telefonisch oder per E-Mail – wir helfen Ihnen gerne weiter.
Telefonische Erreichbarkeit
| Montag | 11:30–14:00 & 16:00–19:00 |
| Di & Do | 09:00–10:30 & 11:30–13:00 |
| Freitag | 09:30–12:30 & 14:00–16:00 |
📞 +43 1 909 22 22 · 📧 anmeldung@schild-burggasser.at · Per E-Mail jederzeit erreichbar.