Augenärztliche Gutachten

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Augenärztliche Gutachten & Bescheinigungen

Für bestimmte Tätigkeiten, Führerscheinklassen oder Eingriffe verlangt der Gesetzgeber nicht nur einen einfachen Sehtest, sondern ein augenärztliches Gutachten. Dieses ist eine fachärztliche Beurteilung Ihrer Sehfunktionen – wir prüfen umfassend Sehschärfe, Gesichtsfeld, räumliches Sehen, Farbsehen, Dämmerungssehen und Blendempfindlichkeit und untersuchen die Augen auf organische Veränderungen.

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Sehtest oder Gutachten – was brauche ich?

Das ist die häufigste Frage – und der Unterschied ist wichtig. Der einfache Sehtest prüft vor allem die Sehschärfe und reicht für die meisten PKW-Führerscheine. Ein augenärztliches Gutachten ist deutlich umfassender und wird verlangt, wenn höhere Anforderungen gelten oder beim Sehtest etwas auffällt. Welche Form Sie brauchen, hängt von der jeweiligen Stelle ab – im Zweifel klären wir das gemeinsam.


Führerschein-Gutachten

Für viele Führerscheinklassen ist eine augenärztliche Beurteilung vorgeschrieben. Ob ein einfacher Sehtest genügt oder ein vollständiges Gutachten nötig ist, hängt von der Klasse ab:

  • Gruppe 2 (LKW, Bus, Taxi): Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E sowie Personenbeförderung. Hier ist das augenärztliche Gutachten verpflichtend – auch bei der regelmäßigen Verlängerung.
  • Gruppe 1 (A, B): Meist genügt der Sehtest. Ein Gutachten wird nötig, wenn dabei Auffälligkeiten auftreten oder ein Auge die geforderte Sehschärfe nicht erreicht.

Welche Grenzwerte und Fristen im Einzelfall gelten, kann sich ändern und wird von der zuständigen Führerscheinstelle festgelegt. Wir stellen das Gutachten auf dieser Grundlage aus. Bitte bringen Sie Ihre Brille bzw. Kontaktlinsen zur Untersuchung mit.


Gutachten für Beruf & Eignung

Manche Berufe stellen besondere Anforderungen an das Sehvermögen und verlangen eine augenärztliche Beurteilung – etwa bei der Bewerbung oder zur regelmäßigen Eignungsprüfung:

  • Polizei & Exekutive: augenärztlicher Befund, etwa bei Sehschwäche oder einer Farbsinnschwäche.
  • Luftfahrt (Pilot:innen): augenärztliche Beurteilung von Sehschärfe, räumlichem Sehen, Dämmerungssehen und Gesichtsfeld zur Lizenzbeantragung oder -verlängerung. Wir beraten auch zu Brillen- und Kontaktlinsenlösungen.
  • Weitere Tätigkeiten mit hohen Sehanforderungen: z. B. im Bahnverkehr. Bei arbeitsmedizinischen Eignungsuntersuchungen wird die Augenärztin meist nur hinzugezogen, wenn beim Sehtest etwas auffällt.

Die konkreten Anforderungen legt die jeweilige Stelle fest – bringen Sie daher nach Möglichkeit das Anforderungsblatt oder Formular mit.


Gutachten für Oberlidstraffung

Stark erschlaffte Oberlider können das Gesichtsfeld einschränken und Beschwerden verursachen (Druckgefühl, Kopfschmerzen, erhöhte Blendempfindlichkeit). Ob eine Oberlidstraffung als Kassenleistung möglich ist, hängt von einer medizinischen Notwendigkeit ab: Ein Gesichtsfeldtest (Perimetrie) muss nachweisen, dass die hängenden Lider das Sichtfeld einschränken. Dazu erstellen wir die Fotodokumentation und den ärztlichen Befund für den Antrag.


Erweiterte Sehtests für besondere Anforderungen

Über die klassischen Gutachten hinaus bieten wir Sehtests für spezielle Situationen an – etwa für Bildschirmarbeitsplätze, für Sport und Outdoor-Aktivitäten oder zur Überprüfung des Nachtsehens. Sinnvoll ist das besonders, wenn Sie häufig bei schlechten Lichtverhältnissen unterwegs sind, viel am Bildschirm arbeiten oder eine spezielle Brillenanpassung für Beruf oder Sport benötigen.


Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Sehtest und Gutachten?

Der Sehtest prüft vor allem die Sehschärfe und reicht für die meisten PKW-Führerscheine (Gruppe 1). Ein augenärztliches Gutachten ist umfassender – es beurteilt zusätzlich Gesichtsfeld, räumliches Sehen, Farb- und Dämmerungssehen sowie den Zustand der Augen. Es wird für Gruppe-2-Klassen, bestimmte Berufe und bei auffälligem Sehtest verlangt.

Wie lange dauert ein Gutachten?

Je nach Umfang etwa 15 bis 30 Minuten. Für ein vollständiges Gutachten mit mehreren Prüfungen planen Sie bitte etwas mehr Zeit ein.

Was soll ich mitbringen?

Ihre aktuelle Brille bzw. Kontaktlinsen, einen Lichtbildausweis und – falls vorhanden – das Formular oder Anforderungsblatt der Stelle, die das Gutachten verlangt.

Zahlt die Krankenkasse das Gutachten?

Gutachten und Bescheinigungen sind in der Regel Privatleistungen, da sie nicht der Krankenbehandlung dienen. Eine Ausnahme ist z. B. die Oberlidstraffung, wenn eine medizinische Notwendigkeit nachgewiesen ist.


Was kostet ein Gutachten?

Transparenz ist uns wichtig. Die meisten Gutachten sind Privatleistungen. Die genauen Kosten hängen vom Umfang ab und werden vorab mit Ihnen besprochen.

Kasse möglich

  • Oberlidstraffung (mit Indikation) Kasse

Privatleistung

  • Führerschein-Gutachten auf Anfrage
  • Berufseignungs-Gutachten auf Anfrage
  • Luftfahrt-Gutachten auf Anfrage
  • Oberlidstraffung (ästhetisch) auf Anfrage
  • Erweiterte Sehtests auf Anfrage

Kassenleistungen werden über die e-card abgerechnet. Privatleistungen sind Richtwerte – die genauen Kosten besprechen wir individuell bei Ihrem Termin.


Termin vereinbaren

Sie brauchen ein Gutachten oder sind unsicher, welche Untersuchung für Sie nötig ist? Vereinbaren Sie einen Termin – wir helfen Ihnen gerne weiter.

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📧 anmeldung@schild-burggasser.at
📍 Dr. Gebtraud Schild-Burggasser – Ihre Augenärztin in 1230 Wien

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